] vom 29. Januar 2014" aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren aufgrund seiner Anzeige "wiederaufzunehmen, den Sachverhalt aufzuklären und unter Einbeziehung der vorgetragenen Beweismittel neu zu entscheiden". Das Bundesgericht hat die kantonalen Verfahrensakten, aber keine Vernehmlassungen eingeholt. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2024 stellte A.________ ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und ersuchte darum, von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen. 2. Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid, mit dem auf die (kantonale) Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahme nicht eingetreten wird. Dagegen steht die Beschwerde in Strafsachen nach