1. Die Beschwerde in Strafsachen vom 28. Dezember 2023 gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 21. November 2023 (Geschäfts-Nr. UH220324-O/U/AEP>SBA) wurde mit Eingabe vom 18. Januar 2024 zurückgezogen. Sie ist damit gegenstandslos geworden und vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. Demnach verfügt die Instruktionsrichterin: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.