4. Die vom Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe richten sich gegen zwei Mitarbeitende der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft. Diese sollen sich im Wesentlichen der üblen Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung und Diskriminierung schuldig gemacht haben, indem sie im Zusammenhang mit der Ausfertigung eines Revisionsberichts der Steuerverwaltung Basel-Landschaft zum Schluss gelangt seien, der Beschwerdeführer habe seinen Lebensmittelpunkt im Kanton Basel-Landschaft. Allfällige Ansprüche gegen Amtspersonen für Schäden, den diese in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeiten Dritten rechtswidrig verursachen, beurteilen sich ausschliesslich nach dem kantonalen Haftungsgesetz;