1. Am 12. Februar 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung allgemeine Delikte, die Nichtanhandnahme von Strafverfahren gegen B.________ und C.________, zwei Mitarbeitende der Steuerverwaltung Basel-Landschaft, betreffend übler Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung und Diskriminierung. Eine vom Beschwerdeführer gegen diese Verfügung beim Kantonsgericht Basel-Landschaft erhobene Beschwerde wies dieses mit Beschluss vom 11. Juni 2024 ab. Mit Beschwerde in Strafsachen vom 24. September 2024 (Postaufgabe) wendet sich der Beschwerdeführer gegen diesen Beschluss ans Bundesgericht und beantragt sinngemäss dessen Aufhebung.