Die Untersuchungshaft wurde wiederholt verlängert, zuletzt mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 10. November 2023 bis am 10. Februar 2024. Die von A.________ gegen diesen Haftverlängerungsentscheid an das Obergericht des Kantons Thurgau erhobene Beschwerde wies dieses mit Entscheid vom 21. Dezember 2023 ab. 2. Gegen den Entscheid des Obergerichts vom 21. Dezember 2023 führt A.________ mit Eingabe vom 27. Dezember 2023, ergänzt am 3.,10. und 21. Januar 2024, Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Sinngemäss beantragt sie die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und ihre sofortige Haftentlassung. Das Bundesgericht verzichtet auf die Einholung von Vernehmlassungen.