StPO verlange im Gegensatz zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), dass die beschuldigte Person bereits früher für eine gleichartige Straftat verurteilt worden sei. Sie erläuterte, dass die ernsthafte Gefahr, die von dieser Person ausgehe, damit bereits objektiviert worden sei und nicht nur auf einem Verdachtsmoment oder der Zugehörigkeit der Person zu einer Gruppe beruhe. Es sei wichtig, "die Grenze hier scharf zu ziehen" (AB 2021 N 610).