133:53 Stimmen) ohne Erfolg. 2.9.4. Die Äusserungen der Ratsmitglieder deuten ebenfalls dahin, dass die einfache Wiederholungsgefahr und das Vortatenerfordernis im Sinne der bundesrätlichen Botschaft verstanden wurden. Nationalrätin BELLAÏCHE war der Auffassung, Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO verlange im Gegensatz zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), dass die beschuldigte Person bereits früher für eine gleichartige Straftat verurteilt worden sei.