NR ADDOR, AB 2022 N 68). In der Differenzbereinigung folgte der Nationalrat dem Ständerat und stimmte der Version des Bundesrats zu (AB 2022 N 75). Zum anderen lehnte der Nationalrat einen weiteren Minderheitsantrag ab: Nationalrat ADDOR hatte vorgeschlagen, auf das Vortatenerfordernis ganz zu verzichten und den Teilsatz "nachdem sie [die beschuldigte Person] bereits früher gleichartige Straftaten verübt hat" aus Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO zu streichen.