Nun mag man sich zwar fragen, ob sich die primären Adressaten der Botschaft - National- und Ständerat - bewusst waren, dass das Bundesgericht bis anhin auch ausserhalb der "qualifizierten Wiederholungsgefahr" weniger strenge Anforderungen an die Vortaten gestellt hatte. Die Formulierung in der Botschaft ist aber in sich eindeutig und unmissverständlich: Die einfache Wiederholungsgefahr verlangt mindestens zwei rechtskräftig beurteilte Straftaten (auf Französisch, FF 2019 6394: "[...] que ces infractions ont fait l'objet d'un jugement passé en force. "; auf Italienisch, FF 2019 5567: "[...] che tali reati devono essere stati giudicati e che la sentenza è passata in giudicato, [...]").