A. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen versuchter schwerer Körperverletzung etc. Ihm wird vorgeworfen, sich am 29. Juni 2024 um ca. 5.45 Uhr an der Zürcher Langstrasse gemeinsam mit zwei anderen Personen an einem Angriff auf B.________ beteiligt zu haben. Dabei soll er diesem mit einer Glasflasche mehrfach mit voller Kraft gegen den Kopf geschlagen haben. Mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 26. Mai 2024 war A.________ bereits wegen einfacher Körperverletzung und Raufhandel zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagesssätzen zu je Fr. 30.-- verurteilt worden.