Im Weiteren seien auch der Untersuchungsgrundsatz und sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, weil der Staatsanwaltschaft die Strafanzeige vom 29. September 2023 schon vor der Anklageerhebung im hiesigen Verfahren im Oktober 2023 vorgelegen habe, womit der rechtserhebliche Sachverhalt noch nicht abgeklärt gewesen sei. Weiter richteten sich die Vorwürfe im neu eröffneten Verfahren 2A 2023 200 gegen seine Ehefrau, der Gehilfenschaft zu Taten vorgeworfen werde, deren er im vorliegenden Verfahren angeklagt sei. Er könne deshalb die ihm aus Art.