Der Beschwerdeführer macht sinngemäss geltend, in seinem Fall drohe ausnahmsweise ein nicht wieder gutzumachender Nachteil. Zwar stehe eine Rückweisung der Anklage durch die erste Instanz im Raum. Kernfrage sei aber, ob die "Verfahrenstrennung" zulässig sei. Aufgrund dieser Trennung müsse er sich bei einer Vervielfachung von Aufwand und Kosten ohne Notwendigkeit an verschiedenen Fronten gegen dieselben Vorwürfe zur Wehr setzen, weshalb der Grundsatz des "fair trial" verletzt werde.