C. A.A.________ gelangt mit Beschwerde in Strafsachen vom 24. September 2024 an das Bundesgericht. Er beantragt, der Beschluss des Obergerichts sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Fällung eines Entscheids in der Sache an dieses zurückzuweisen. Die Privatklägerinnen B.________ AG und C.________ Ltd. schliessen in ihren Vernehmlassungen auf Abweisung der Beschwerde. Das Obergericht hat auf eine Vernehmlassung verzichtet. Die Staatsanwaltschaft und D.________ haben sich nicht vernehmen lassen. Erwägungen: