B. Gegen diese Verfügung erhob A.A.________ Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug und ersuchte um Rückweisung der Anklage im Verfahren 2A 2020 263 zur Vereinigung mit den Verfahren 2A 2023 200 und 2A 2023 245. Mit Beschluss vom 20. August 2024 trat das Obergericht auf die Beschwerde nicht ein.