__ dem Strafgericht die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, seit Herbst 2023 seien bei der Staatsanwaltschaft aufgrund zweier Strafanzeigen vom 29. September und 29. November 2023 unter den Verfahrensnummern 2A 2023 200 und 2A 2023 245 neue Verfahren hängig, die denselben Verfahrensgegenstand beträfen und sich auch gegen ihn richteten. Neu werde auch gegen seine Ehefrau E.A.________ untersucht, die unter anderem Gehilfin bei einzelnen der bereits angeklagten Sachverhalte gewesen sein soll. Unter diesen Umständen sei die Anklage vom 17. Oktober 2023 zu früh erfolgt und sei der Grundsatz der Verfahrenseinheit verletzt.