5. Mit diesen Erörterungen befassen sich die Beschwerdeführenden in ihrer Eingabe an das Bundesgericht nicht. Stattdessen begnügen sie sich damit, den Prozesssachverhalt zusammenzufassen, eine Reihe von Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen zu zitieren und diverse Beilagen aufzulisten. Darunter finden sich zwar auch Belege zu ihrer finanziellen Situation. Die Beschwerdeführenden enthalten sich aber jeglicher Erläuterungen dazu.