_ trat das Bundesgericht mit Urteil 7B_387/2023 vom 31. August 2023 nicht ein. Die angefochtene Verfügung und insbesondere die darin enthaltene Kostenregelung erwuchsen damit in Rechtskraft. Nachdem ihnen die Gerichtskosten in Rechnung gestellt worden waren, ersuchten A.A.________ und B.A.________ das Kantonsgericht um "Stornierung" der Rechnung über Fr. 500.--. Mit Verfügung vom 23. November 2023 wies das Kantonsgericht dieses Begehren, das es als Gesuch um Kostenerlass entgegengenommen hatte, ab.