B. Am 27. September 2023 stellten die Strafverfolgungsbehörden zwei Mobiltelefone sicher. A.________ verlangte deren Siegelung. Am 10. Oktober 2023 ersuchte die Staatsanwaltschaft beim kantonalen Zwangsmassnahmengericht des Kantons St. Gallen um Entsiegelung der sichergestellten Mobiltelefone. Dieses ordnete mit Entscheid vom 22. Dezember 2023 die Entsiegelung der beiden Mobiltelefone an (Dispositiv-Ziffer 1).