_ replizierte am 24. Oktober 2022. Mit Schreiben vom 12. April 2024 informierte die Staatsanwaltschaft das Bundesgericht über die zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsene Einstellung des gegen A.________ geführten Strafverfahrens und ersuchte das Bundesgericht darum, das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos abzuschreiben sowie die Vorinstanz anzuweisen, den beschlagnahmten Gegenstand dem Beschwerdeführer auszuhändigen und die Datenkopien zu vernichten.