Das Gesuch der Staatsanwaltschaft um vollständige Entsiegelung des beschlagnahmten Mobiltelefons sowie der edierten Daten des E-Mail-Kontos wies das Kantonsgericht Nidwalden, Einzelgericht in Strafsachen als Zwangsmassnahmengericht, mit Urteil vom 5. Oktober 2021 vollumfänglich gut. Mit Urteil 1B_611/2021 vom 12. Mai 2022 hiess das Bundesgericht die dagegen erhobene Beschwerde teilweise gut, hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. Mit Urteil vom 8. August 2022 hiess das Zwangsmassnahmengericht das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft teilweise gut. Dagegen erhob A._____