Als problematisch zu werten sei gemäss Befundbericht zudem, dass sich eine Zuspitzung bzw. Eskalation der Lage abzeichne und sich die Vorkommnisse nicht mehr nur auf die Ehefrau, sondern neuerdings auch auf Dritte erstreckten. Zwar lägen keine Anzeichen für das Vorliegen einer psychischen Erkrankung vor und sei das Risiko betreffend die Ausführungsgefahr der Todesdrohungen gemäss dem Befundbericht geringer einzustufen, als jenes für erneute Drohungen und physische Grenzüberschreitungen. Dies lasse die ungünstige Prognose betreffend weiterer schwerer Delikte allerdings nicht entfallen.