Risikoerhöhend seien gemäss dem Befundbericht u.a. das vermutete patriarchalische Denkmuster des Beschwerdeführers, sein Hang zur sofortigen Bedürfnisbefriedigung, seine unzureichenden Emotionsbewältigungs- und Konfliktlösungsfähigkeiten sowie seine Fokussierung auf die Familie ohne entsprechende stützende nicht-delinquente Kontakte bzw. Freizeitverhalten ausserhalb des familiären Umfelds. Als problematisch zu werten sei gemäss Befundbericht zudem, dass sich eine Zuspitzung bzw. Eskalation der Lage abzeichne und sich die Vorkommnisse nicht mehr nur auf die Ehefrau, sondern neuerdings auch auf Dritte erstreckten.