Am Boden liegend soll er ihr einmal heftig gegen den Bereich des linken unteren Rückens getreten haben, woraufhin sie erneut das Spital habe aufsuchen müssen. Abgesehen von den Tatvorwürfen gegenüber seiner Ehefrau soll der Beschwerdeführer den Beistand seiner Kinder per Telefon mehrfach mit den Worten: "I will kill you, I will kill you soon" bedroht haben. Zudem habe sich der Beschwerdeführer am 25. Juli 2023 im Gefängnis Zürich, wo er sich zu diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft befand, bedrohlich vor der Pflegefachfrau C.________ aufgebaut und laut zu ihr gesagt haben: "Wir sehen uns draussen". Dadurch habe sich C.________ bedroht gefühlt.