Kurz darauf soll der Beschwerdeführer seiner Ehefrau in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli 2023 derart stark ins Gesicht geschlagen haben, dass sie das Spital habe aufsuchen müssen. Anlässlich einer weiteren Auseinandersetzung soll er seiner Ehefrau gesagt haben, er sei sich nicht sicher, ob sie noch leben würde, wenn er nach Afrika zurückgehe. Am 14. Juli 2023 habe er seiner Ehefrau schliesslich eine derart heftige Ohrfeige verpasst und ihr danach mit der offenen Hand gegen den Kopf geschlagen, dass diese zu Boden gesackt sei. Am Boden liegend soll er ihr einmal heftig gegen den Bereich des linken unteren Rückens getreten haben, woraufhin sie erneut das Spital habe aufsuchen müssen.