Am 14. Juni 2023 habe der Beschwerdeführer sodann seine Ehefrau aufgesucht und ihr Mobiltelefon kontrollieren wollen. Als diese ihm den PIN-Code nicht mitgeteilt habe, sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, bei der er sie ans Kinn geschlagen und ihr mit einem Küchenmesser in der Hand (übersetzt) gesagt haben soll: "Wenn ich dieses Mädchen jetzt umbringe, würden sie sagen, ich hätte eine Gräueltat begangen". Kurz darauf soll der Beschwerdeführer seiner Ehefrau in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli 2023 derart stark ins Gesicht geschlagen haben, dass sie das Spital habe aufsuchen müssen.