Am 2., 5. und 18. Januar 2023 sowie am 5. Februar 2023 soll der Beschwerdeführer zudem gegen das ihm betreffend seiner Ehefrau angeordnete Kontaktverbot verstossen haben, indem er sie telefonisch kontaktiert und sich mit ihr getroffen habe. Dabei soll er gesagt haben, er bringe sie um, wobei er seine Drohung mit dem Anruf eines "Vodoo-Priesters" in Nigeria bekräftigt haben soll. Am 14. Juni 2023 habe der Beschwerdeführer sodann seine Ehefrau aufgesucht und ihr Mobiltelefon kontrollieren wollen.