C. Mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht vom 27. Dezember 2023 beantragt A.________, der Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 24. November 2023 sei aufzuheben und er sei sofort aus der Haft zu entlassen, eventuell unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen. In prozessualer Hinsicht ersucht er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Die Vorinstanz hat auf eine Vernehmlassung verzichtet. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Beschwerde. Erwägungen: