_ erneut um Haftentlassung. Mit Verfügung vom 3. November 2023 wies das Bezirksgericht Zürich auch dieses Haftentlassungsgesuch ab und verlängerte gleichzeitig auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft bis zum 3. Februar 2024. Die von A.________ dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Zürich mit Beschluss vom 24. November 2023 ab.