B. Am 14. Juli 2023 wurde A.________ erneut festgenommen, nachdem seine Ehefrau von der alarmierten Polizei mutmasslich von A.________ verletzt und zusammengekauert am Boden des Badezimmers der gemeinsamen Wohnung aufgefunden wurde. Am 17. Juli 2023 ordnete das Bezirksgericht Bülach als Zwangsmassnahmengericht erneut Untersuchungshaft an. Diese verlängerte das Bezirksgericht Zürich als Zwangsmassnahmengericht mit Verfügung vom 21. August 2023 bis zum 17. November 2023. In der Folge stellte A.________ am 27. September 2023 ein Haftenlassungsgesuch, welches das Bezirksgericht Zürich mit Verfügung vom 5. Oktober 2023 abwies. Am 23. Oktober 2023 ersuchte A.________ erneut um Haftentlassung.