Der Gehalt des rechtlichen Gehörsanspruchs sei damit völlig entleert worden. Der Beschwerdeführer sei in seinem unantastbaren Kerngehalt, der Menschenwürde, verletzt worden, da er ohne jede Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeit zum reinen Verfügungsobjekt degradiert worden sei. Seine Rolle habe sich auf jene der Anwesenheit und des Empfangs des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts beschränkt. Dies stelle ein Paradebeispiel von Kabinettjustiz dar.