C. Dagegen führt A.________ mit Eingabe vom 23. Dezember 2023 Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Er beantragt, der Entscheid des Appellationsgerichts vom 7. Dezember 2023 sowie die Haftverfügung vom 3. November 2023 seien vollumfänglich aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Ihm sei zufolge einer Verletzung von Art. 5 i.V.m. Art. 13 EMRK wegen ungesetzlichen Freiheitsentzugs eine Entschädigung von Fr. 250.- pro Tag ab dem 3. November 2023 zu entrichten. In formeller Hinsicht beantragt er, ihm sowie den übrigen Verfahrensbeteiligten sei das Dispositiv unmittelbar nach dem getroffenen Entscheid zu eröffnen.