5. Der Beschwerdeführer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weitere querulatorische oder rechtsmissbräuchliche Eingaben im Zuständigkeitsbereich der II. strafrechtlichen Abteilung künftig nach erfolgter Prüfung ohne weitere Folge abgelegt werden. Ein neues Dossier wird nur eröffnet, wenn es sich nicht um eine Eingabe der genannten Art handelt (vgl. Urteile 7B_1167/2024, 7B_26/2025 vom 14. Februar 2025 E. 5; 7B_1058/2024 vom 31. Januar 2025 E. 3; 7B_876/2024 vom 4. November 2024 E. 8; je mit Hinweisen). Demnach erkennt der Präsident: 1. Die Verfahren 7B_1027/2025, 7B_1028/2025, 7B_1029/2025 und 7B_1030/2025 werden vereinigt. 2. Auf die Beschwerden wird nicht eingetreten.