1. Am 20. Februar 2024 eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn eine Strafuntersuchung gegen C.________ wegen Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung. Hintergrund war eine Anzeige von dessen Schwester, A.________, die gegenüber der Polizei geltend gemacht hatte, ihr Bruder habe sie anlässlich eines Familienfestes gewürgt. Am 20. Juni 2024 stellte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung ein. A.________, vertreten durch die B.________ Group reichte gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde ein. Das Obergericht des Kantons Solothurn wies die Beschwerde mit Beschluss vom 16. August 2024 ab.