Stattdessen beschränkt er sich darauf, seine eigene Sicht der Dinge darzulegen und wiederholt in der Beschwerdeschrift in unterschiedlicher Form immer wieder dieselben pauschalen Vorwürfe, wonach angeblich zahlreiche Verstösse gegen Gesetze und verfassungsmässige Rechte vorliegen sollen, ohne diese konkret zu begründen oder mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids in Beziehung zu setzen. Er behauptet insbesondere, es liege eine "unhaltbare und unbegründete Unleserlichkeitsrüge" vor, wobei die Eingabe in "maschinengeschriebener Blockschrift" verfasst gewesen sei, und macht geltend, der Entscheid sei durch Falschangaben "vergiftet".