1. Mit Entscheid vom 28. August 2025 wies das Obergericht des Kantons Thurgau das Ausstandsgesuch von A.________ gegen den Vizepräsidenten des Obergerichts Thurgau ab, soweit es darauf eintrat. A.________ gelangte dagegen mit Beschwerde in Strafsachen vom 29. September 2025 an das Bundesgericht.