1. Am Bezirksgericht Uster ist ein Strafverfahren wegen Drohung etc. gegen A.________ hängig. Am 30. Juli 2024 verfügte die Verfahrensleitung einen Wechsel der amtlichen Verteidigung von A.________, indem sie Rechtsanwalt B.________ als amtlichen Verteidiger entliess und stattdessen Rechtsanwalt C.________ als neuen amtlichen Verteidiger einsetzte. Gegen diese Verfügung erhob A.________ Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich.