C. Mit Beschwerde in Strafsachen beantragt der Beschwerdeführer dem Bundesgericht, es sei der Beschwerdeentscheid hinsichtlich der Abweisung und des Nichteintretens aufzuheben und es sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Strafverfahren bezüglich des strafbaren Schwangerschaftsabbruchs und der falschen Anschuldigung bzw. der Irreführung der Rechtspflege wieder aufzunehmen und zur Anklage zu bringen. Es wurden die kantonalen Akten, nicht aber Vernehmlassungen eingeholt. Der Beschwerdeführer reichte mehrere Schreiben ein. Erwägungen: