Nach Durchführung diverser Untersuchungshandlungen sowie namentlich einer Gegenüberstellung stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg das Verfahren gegen B.________ wegen strafbarem Schwangerschaftsabbruch, Veruntreuung, einfacher Körperverletzung, Drohung, Betrug, übler Nachrede, Verleumdung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege mit Verfügung vom 17. August 2023 ein und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg.