A. A.________ erstattete am 20. September 2022 Strafanzeige und Strafantrag gegen seine ehemalige Freundin B.________ wegen Veruntreuung, einfacher Körperverletzung, Drohung, strafbarem Schwangerschaftsabbruch und Betrug. Am 12. April 2023 erweiterte er den Vorwurf auf üble Nachrede, evtl. Verleumdung, evtl. falsche Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege, und konstituierte sich gleichzeitig als Privatkläger im Straf- und Zivilpunkt. Nach Durchführung diverser Untersuchungshandlungen sowie namentlich einer Gegenüberstellung stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg das Verfahren gegen B.____