Die Mutter des Beschwerdeführers stellt aber auch eine wichtige emotionale Stütze für ihn dar und trägt mit ihrer Anwesenheit, Betreuung und Unterstützung zur Stabilisierung seiner psychischen Erkrankung bei, die sich seit dem Austritt aus dem Strafvollzug akzentuiert und erheblich auf sein Leben ausgewirkt hat. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass der Beschwerdeführer die Fähigkeit, selbstständig zu leben und für sich zu sorgen, durch seine Erkrankung vollständig eingebüsst hat.