Im Urteil Azzaqui gegen Niederlande vom 30. Mai 2023 (Nr. 8757/20) hat der EGMR entschieden, dass die Niederlande das Recht auf Privat- und Familienleben eines Straftäters (der unter anderem wegen Vergewaltigung, Diebstahls, Einbruchs, Raub, Erpressung und Drohung verurteilt wurde [a.a.O., §§ 6 f. und 55]) verletzt hat, indem sie bei der auf zehn Jahre befristeten Ausweisung dessen persönliche Umstände inklusive der Erkrankung und der erzielten Fortschritte zu wenig gewichtet hat (a.a.O., § 59).