Urteil 2C_899/2014 vom 3. April 2015 E. 3.1 mit Hinweisen). Im Urteil Savran gegen Dänemark vom 7. Dezember 2021 (Nr. 57467/15) verurteilte der EGMR Dänemark wegen Verletzung von Art. 8 EMRK. Es handelte sich um den Fall eines an Schizophrenie erkrankten Straftäters, der wegen Gewaltverbrechen verurteilt und für unbestimmte Dauer des Landes verwiesen wurde. Der EGMR erwog, Dänemark habe ausser Acht gelassen, dass der Betroffene nicht schuldfähig sei. Ebenso habe es nicht sämtliche relevanten Faktoren in die Interessenabwägung einbezogen. Der Betroffene war mit sechs Jahren nach Dänemark gekommen und hatte dort Schul- und Ausbildungszeit verbracht.