Der Beschwerdeführer habe während Jahren keinen Kontakt zu seiner in der Schweiz lebenden Familie (Eltern und Schwester) gepflegt. Das Verhältnis sei während vielen Jahren stark belastet gewesen, da es zu Streitereien und Tätlichkeiten durch den Beschwerdeführer gegenüber seiner Familie gekommen sei. Seine Eltern hätten gemäss Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen vom 2. September 2019 gar ein Hausverbot gegen ihn erwirkt. Der Beschwerdeführer habe sich krankheitsbedingt von seiner Familie zurückgezogen. Die Mutter sei seit einem Jahr eine wichtige Bezugs- und Betreuungsperson des Beschwerdeführers.