Er schätze sich selbst nicht als psychisch krank ein. Seine Mutter sei eine wichtige Bezugsperson. Sie kümmere sich mit grosser Sorgfalt und Zuverlässigkeit um ihn und übernehme praktisch alle Aufgaben im Alltag, wodurch zwischenzeitlich Stabilität in der Lebenssituation erlangt worden sei. Ohne Unterstützung der Mutter wäre er auf ein stationäres Setting angewiesen. 2.7. Gemäss der Vorinstanz müsste der Vollzug der Landesverweisung polizeilich-medizinisch begleitet werden und am Ankunftsort ein sogenannter "medical handover", d.h. eine Übernahme durch einen türkischen Arzt, stattfinden.