Er sei in sämtlichen Lebensbereichen unterstützungsbedürftig und müsse umfassend vertreten werden. 2.6. Gemäss der Vorinstanz ist der Beschwerdeführer am 15. Juni 2023 aus der psychiatrischen Klinik ausgetreten. Seither lebe er bei seiner Mutter in St. Gallen. Einmal wöchentlich komme die psychiatrische Spitex zu ihm. Die Medikamente inklusive Depot-Medikation würden von der Hausärztin abgegeben und alle vier bis sechs Wochen begebe sich der Beschwerdeführer zur Kontrolle ins Kriseninterventionszentrum der PSGN. Gemäss der Beiständin sei der Beschwerdeführer rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen. Er schätze sich selbst nicht als psychisch krank ein.