Die KESB der Region St. Gallen hat gemäss der Vorinstanz im Beschluss vom 28. Januar 2023 betreffend Anordnung einer umfassenden Beistandschaft ausgeführt, der Beschwerdeführer leide an einem chronifizierten Wahnsystem schwergradiger Ausprägung. Eine Verbesserung sei nicht zu erwarten. Dem Beschwerdeführer fehle die Krankheitseinsicht gänzlich und er handle in völliger Verkennung der Realität gegen seine Interessen. Seine finanzielle, soziale, gesundheitliche Situation und seine Wohnverhältnisse seien ungeregelt. Er sei in sämtlichen Lebensbereichen unterstützungsbedürftig und müsse umfassend vertreten werden.