Alle vom Beschwerdeführer eingenommenen Medikamente seien in privaten Apotheken in Istanbul vorhanden. In der Türkei würden bei der Behandlung psychisch kranker Personen eher kurze stationäre Aufenthalte und eine Unterstützung und Betreuung zu Hause in einem familiär-verwandtschaftlichen Umfeld bevorzugt. Sofern Begleitmassnahmen getroffen würden, sei eine Ausschaffung aus Sicht des SEM möglich. Diese umfassten die Begleitung der Ausschaffung durch ärztliches und pflegerisches Personal, die anschliessende stationäre Unterbringung in einer Klinik und die langfristige psychosoziale Betreuung.