Ohne fachgerechte Betreuung und Behandlung werde er in jeder sozialen Empfangssituation, sei es in der Schweiz oder in der Türkei, hilflos sein und nicht für sich selbst und die eigenen Bedürfnisse sorgen können. 2.3. Gemäss der Vorinstanz ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) unter Beilage dreier medizinischer Berichte der PSGN zum Zustand des Beschwerdeführers vom 4. April, 30. Mai und 2. Juni 2022 vom Migrationsamt um ein medizinisches Consulting hinsichtlich des Vollzugs der Landesverweisung ersucht worden. Die gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers sei dem SEM bekannt gewesen. Beim Consulting handle es sich somit um eine konkrete fallbezogene Einschätzung.