Gleichentags wurde er mit Verfügung des Amtsarztes fürsorgerisch untergebracht. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Region St. Gallen verlängerte diese fürsorgerische Unterbringung mit Beschluss vom 19. Dezember 2022 um sechs Monate. A.e. Mit Verfügung vom 26. Januar 2023 errichtete die KESB eine umfassende Beistandschaft für A.________. A.f. A.________ wurde am 15. Juni 2023 aus der fürsorgerischen Unterbringung bzw. der psychiatrischen Klinik entlassen und lebt seither bei seiner Mutter.