A. A.a. Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte den in der Schweiz geborenen türkischen Staatsangehörigen A.________ am 2. September 2019 wegen Verbrechens und Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) sowie mehrfacher Geldwäscherei zu einer vollziehbaren Freiheitsstrafe von drei Jahren und zu einer Landesverweisung von fünf Jahren. Das Bundesgericht wies die von A.________ dagegen erhobene Beschwerde am 15. Oktober 2020 ab, soweit es darauf eintrat (Urteil 6B_1306/2019). A.b. A.________ verbüsste seine Strafe seit 18. September 2019. Im Strafvollzug wurde A.________ eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert und er wurde medikamentös behandelt.